FAQ zum Branchenstandard
Welche Vorgaben gelten für meinen Verein?
Vereine mit J+S-Förderbeiträgen: Anwendbar ist die Swiss Olympic Checkliste für Vereine und Sportorganisationen mit Bundesbeiträgen.
Vereine ohne J+S-Förderbeiträge: Anwendbar ist die Swiss Olympic Checkliste für weitere Vereine und Sportorganisationen relevant.
Um euch die Arbeit zu erleichtern, hat Swiss Olympic ein Merkblatt und entsprechende Checklisten erstellt, welche die Anforderungen klar strukturieren. Es wird unterschieden in
– Notwendige Anpassungen im Regelwerk (Durchsetzbarkeit)
– Veröffentlichung auf Website oder im Mitgliederbereich (Transparenz)
– Laufende oder periodische Aufgaben (Prävention)
Die Checklisten helfen euch, sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften in eurem Regelwerk berücksichtigt sind und nichts vergessen geht. Zudem findet ihr zu den einzelnen Punkten Erläuterungen.
Gibt es Anforderungen, die alle Sportorganisationen erfüllen müssen?
Ja. Der STV hat bereits früh darauf bestanden, dass sämtliche Organisationen die Anerkennung der der Ethik-Charta und des Ethik-Statuts von Swiss Olympic in den Statuten verankern. Dies, sowie die Anerkennung des Doping-Statuts sind neu auch Vorgaben des Branchenstandards.
Wie genau müssen wir diese Anforderungen festhalten und formulieren?
Den Checklisten lässt sich entnehmen, ob eine Vorgabe in die Statuten selbst muss, oder ob es reicht, sie in einem Reglement festzuhalten.
Für die konkrete Formulierung hat Swiss Olympic Musterformulierungen speziell für Sportvereine erstellt. Der STV hat seine Musterstatuten entsprechend überarbeitet.
Hinweis: Kursiv gedruckter Text ist freiwillig in die Statuten zu übernehmen, wird aber empfohlen.
Die Neuerungen im Vergleich zu den Musterstatuten aus dem Jahr 2022 sind gelb hinterlegt, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und einen Überblick zu geben, was es allenfalls anzupassen gilt.
Wie sieht der zeitliche Rahmen für die Anpassungen aus?
Der STV als Dachverband wird seine überarbeiteten Statuten an der Abgeordnetenversammlung 2025 verabschieden. Verbände und Vereine haben ihr Regelwerk bis am 1. Januar 2026 anzupassen.
Sollte euch dies aufgrund der zeitlichen Abhängigkeiten (Termin Vereinsversammlung etc.) nicht möglich sein, müssen die Statuten spätestens an der nächstmöglichen Versammlung revidiert werden.
Wie sollen Vereine den Mehraufwand einer erneuten Statutenüberarbeitung stemmen?
Dem STV ist bewusst, dass die formelle Umsetzung des Branchenstandards für Verbände und Vereine einen Mehraufwand bedeutet. Fast alle Verbände und viele Vereine haben erst kürzlich ihre Statuten überarbeitet. Die Ergänzungen, die nun zusätzlich noch notwendig sind, sind jedoch nicht allzu gross. Da die letzte Statutenrevision noch nicht allzu lange zurückliegen dürfte und dadurch die Abläufe allen wieder klar sein sollten, ist der Aufwand überschaubar.
Infos zum Ablauf einer Statutenrevision im Verein findet ihr hier (Achtung: Betreffend inhaltliche Anpassungen hat es seit dem Webinput Neuerungen gegeben)
Wie werden die überarbeiteten Statuten genehmigt?
Vereine müssen die überarbeiteten Statuten bei ihrem Kantonal- bzw. Regionalverband genehmigen lassen. Den Verbänden wird für die Prüfung und Genehmigung der überarbeiteten Vereinsstatuten ein pragmatisches Schnellverfahren empfohlen (z.B. Genehmigung «en bloc», auf dem Zirkularweg etc.).
Muss der Branchenstandard zwingend umgesetzt werden?
Der Branchenstandard verlangt zwingend eine Analyse und Bearbeitung der aktuellen Statuten von allen Verbänden und Vereinen. Ziel der Analyse ist es zu schauen, ob Eure Statuten die vom Branchenstandard genannten Themen bereits benennen und in welcher Art und Weise.
- Die wichtigsten Dokumente zu dieser Analyse sind die Checklisten von Swiss Olympic (Swiss Olympic – Branchenstandard für den Schweizer Sport) sowie die vom STV formulierten Musterstatuten (Musterstatuten Vereine). Bei den Checklisten ist es wichtig, diejenige zu verwenden, welche auf die Situation Eurer Sportorganisation anwendbar ist (sprich ob Eure Sportorganisation von Bundesbeiträgen im Rahmen der Sportförderungsverordnung profitiert oder nicht).
- In den Checklisten sind die Themen sowie die Art der Bedingung / Aufgabe definiert, um den Branchenstandard zu erfüllen. Rote Vierecke erfordern in jedem Fall eine Regelung des Themas in den Statuten oder Reglementen. Dabei kann es sein, dass zu einem Thema nur gewisse Mindestanforderungen genannt werden, der Verein aber in der Formulierung weitestgehend frei bleibt (Beispiele dazu weiter unten). Weisse Vierecke erfordern konkrete Bekanntmachungen auf der Website oder im Mitgliederbereich. Rote Dreiecke wiederum bilden laufende und periodische Aufgaben ab. Die Sportorganisation sollte sich also Gedanken zu einem in der Checkliste genannten Prozess machen und diesen entsprechend umsetzen.
Müssen Unterriegen, die eigene Statuten haben und sich selbst verwalten, die Anforderungen des Branchenstandards ebenfalls umsetzen?
Ja, sofern Riegen selbständig sind und somit ihre eigenen Statuten und Reglemente haben, müssen sie diese zur Umsetzung des Branchenstandards ebenfalls anpassen. Unselbständige Riegen jedoch sind von den Anpassungen des Muttervereins miterfasst.
Wie sollen «laufende oder periodische Aufgaben auf Basis der Handlungsfelder Ethik» in den Statuten integriert werden?
Abgesehen von der zwingenden Anerkennung der Ethik-Charta, des Ethik-Status sowie des Doping-Status in den Statuten müssen laufende oder periodische Aufgaben in diesem Bereich nicht in den Statuten verankert werden. Trotzdem handelt es sich um verpflichtende Massnahmen, welche eine Sportorganisation bei der Neudefinition, Änderung oder Beibehaltung von Prozessen mitberücksichtigen muss. Es empfiehlt sich also relevante Massnahmen oder Prozesse welche dieses Thema betreffen schriftlich festzuhalten und eine «Ansprechperson Prävention» im Verein zu definieren. Der STV bietet dazu auch immer wiederkehrende Webinputs und Schulungen an. Zudem gibt es seit kurzem auch das eLearning-Angebot «Ansprechperson Prävention», welches sich mit dieser Thematik befasst (SwissOlympic – Academy).
Muss jeder Verein also eine Geschlechterquote vorsehen? Wie sieht es bei reinen Männer- oder Frauenriegen aus?
Auf Stufe Mitgliederverband/Verein braucht es keine Geschlechterquote. Die 40%-Regel gilt nur für die nationalen Dachverbände (also z.B. den STV). Das Ziel dieser Thematik auf Stufe Mitgliederverband/Verein ist lediglich, dass es in den Statuten einen Artikel gibt, welcher die Geschlechtervertretung im Führungsorgan befasst. In der individuellen Ausformulierung dieser Regelung ist jede Sportorganisation frei. Ein Männerturnverein kann folglich festhalten, dass die Zusammensetzung des Vorstandes seine Mitgliederstruktur widerspiegelt. Bei gemischten Vereinen kann eine Geschlechterquote vorgesehen werden, welche die Mitgliederstruktur repräsentiert. Es muss aber nicht zwingend eine Quote vorgesehen werden.
Müssen Sportorganisationen zwingend eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren in den Statuten verankern?
Nein. Die Mindestvorgabe des Branchenstandards zur Amtszeitbeschränkung ist lediglich, dass eine entsprechende Regelung in den Statuten vorsieht, dass «Wahlen spätestens alle vier Jahre» durchgeführt werden. Das heisst, eine individuelle Regelung zur Amtszeitbegrenzung des obersten Leitungsorgans kann darüber hinaus von den Sportorganisationen frei formuliert werden.
Muss die Anpassung zwingend im Jahr 2025 gemacht werden? Können Fördergelder gekürzt oder gestrichen werden, wenn die Umsetzung nicht auf 1. Januar 2026 erfolgt? Und warum muss man die Statuten erneut anpassen, wenn man das doch gerade erst kürzlich getan hat?
Wie bereits kommuniziert, ist sich der STV der Problematik bewusst, dass die Umsetzung des Branchenstandards per 1.1.2026 zeitlich teilweise schwierig zu organisieren ist. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals betonen, dass eine Umsetzung des Branchenstandards auf den nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen soll. Wenn die Anpassung aus praktischen Gründen dieses Jahr nicht mehr möglich ist (weil die Versammlung z.B. bereits im Januar stattfand), dann kann diese auch noch Anfang 2026 gemacht werden. In der der Kommunikation mit dem jeweiligen kantonalen Prüforgan soll klar gemacht werden, warum aus den jeweiligen Gründen eine nächstmögliche Umsetzung erst im 2026 vorgenommen werden kann. Das Risiko einer Kürzung oder Streichung von Bundesbeiträgen sollte so minimiert werden können. Die Verankerung der Ethik-Charta, des Ethik- und des Doping-Statuts war dem STV früh ein Anliegen. Die weiteren Vorgaben des Branchenstandards wurden erst im letzten Jahr konkret definiert und sind auf die Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen zurückzuführen und kommen also nicht vom STV selbst.
Wer kontrolliert überhaupt, ob die Anforderungen erfüllt werden?
Wie genau die Kontrolle aussieht, können wir im jetzigen Zeitpunkt [Mail vom STV am 14.02.2025] nicht beantworten. Eine flächendeckende Kontrolle durch den STV ist nicht vorgesehen. Allerdings mussten bei J+S zuletzt teilweise Vereinsstatuten hochgeladen werden. Es ist möglich, dass es Stichproben geben wird. Grundsätzlich besteht die gesetzliche Grundlage dafür, dass Fördergelder entsprechend gekürzt oder eingestellt werden, wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden.
Weitere Informationen zum Branchenstandard von Swiss Olympic findest du auch hier:
https://www.swissolympic.ch/verbaende/fuehrungsinstrumente/Branchenstandard